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Impressum
Verantwortlich für den Inhalt nach §6 TDG
Edelstahl Quooß
Inh.: Jürgen Quooß
Markt 1
53909 Zülpich
E-Mail: info@edelstahl-quooss.de
USt-IdNr.: DE217140108
Gerichtsstand: 53879 Euskirchen
Steuer-Nr.: 208/5109/1732

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AGB
  • Jedem Geschäft liegen ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers werden – auch wenn ihnen von uns nicht ausdrücklich widersprochen wird – nicht Vertragsbestandteil. Der Kaufvertrag kommt mit unseren Verkaufsbedingungen durch unsere Kaufbestätigung oder Lieferung zustande, wenn diesen nicht unverzüglich schriftlich widersprochen wird.
  • Maßgebend für die Lieferung ist ausschließlich der Inhalt des Kaufvertrages. Mündliche bzw. telefonische oder telegrafische Abmachungen werden, sobald sie von diesen Verkaufsbedingungen abweichen, erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits rechtsverbindlich. Gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art. Sollten aufgrund bereits durchgeführter Lieferungen Wiederholungsaufträge oder in dringenden Fällen Aufträge ausnahmsweise telefonisch, telegrafisch oder fernschriftlich erteilt werden ohne das ein Kontaktaustausch erfolgt, so sind für alle von uns durchzuführenden Lieferungen unsere Verkaufsbedingungen verbindlich. Bei Sonderanfertigungen bzw. Sondermaßen entfällt das auf unserer Preisliste eingeräumte Rückgaberecht.
  • Umstände, welche die Herstellung oder den Versand verhindern oder erschweren, z.B. Höhere Gewalt, Krieg, Arbeitskampf, Aufruhr, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten, befreien uns für die Zeit des Bestehens dieser Umstände von der Lieferpflicht. Dauern diese Umstände länger als einen Monat ab vereinbartem Lieferdatum an, so haben wir das Recht, uns von der Lieferverpflichtung zu lösen. Auch der Käufer ist dann insoweit zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
  • Mängelrügen müssen binnen 14 Tagen nach Abnahme der Ware geltend gemacht werden. Bei berechtigter Mängelrüge kann der Käufer nur Minderung, nicht aber Wandlung und Schadenersatz verlangen. Falls der Käufer aufgrund einer berechtigten Mängelrüge mindern will, steht uns das Recht zu, Rückgabe der gelieferten Ware zu verlangen und zum Ersatz mangelfreie Ware zu liefern. Jegliche Schadenersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung oder Verzugs oder aus irgendwelchen anderen Gründen, insbesondere auch wegen Nichtlieferung und entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen.
  • Beanstandungen hinsichtlich Menge, Gewicht und Stückzahl müssen bei Abnahme der Ware geltend gemacht werden. Bei von uns anerkannten Mängeln wird die Ware zurückgenommen und nach unserer Wahl entweder Ersatz geleistet oder der Gegenwert vergütet. Eine Minderung ist nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zulässig. Beanstandete Ware können wir vor endgültiger Entscheidung besichtigen, untersuchen und prüfen lassen. Weitergehende Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche des Käufers aufgrund von Mängeln, wegen Lieferverzugs oder aus sonstigen Rechtsgründen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
  • Eine Gewähr für die Eignung unserer Erzeugnisse für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck kann nicht übernommen werden. Gebrauchsanweisungen oder Empfehlungen werden nach bestem Wissen aufgrund der Erfahrungen in der Praxis gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Versuchen und Prüfungen. In keinem Fall kann aus Ihnen eine Haftung für Schäden und Nachteile, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter hergeleitet werden.
  • Der Versand erfolgt auf Kosten des Empfängers und auf Gefahr des Empfängers auch dann, wenn eine für den Empfänger frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
  • Es ist eine sofortige Zahlung ab Rechnungsdatum vereinbart, rein netto ohne jeglichen weiteren Abzug, insofern nicht ausdrücklich nur schriftliche, anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, solange ältere fällige Rechnungen noch unbezahlt sind.
  • Wenn uns nach Abschluss des Kaufvertrages Umstände bekannt werden, aus denen wir auf eine unzureichende Kreditwürdigkeit des Käufers schließen können, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf die im Vertrag vereinbarten Bedingungen sofortige Vorauszahlung des vereinbarten Kaufpreises oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Wird eine solche Forderung von dem Käufer nicht sofort erfüllt, so können wir ohne Begründung einer Entschädigungsverpflichtung vom Kaufvertrag zurücktreten. Wir sind in diesem Falle berechtigt, weitere bereits abgeschlossene Kaufverträge zu stornieren und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  • Zahlung hat ausschließlich an uns oder auf das in unserer Rechnung erwähnte Bankkonto zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht als Zahlungserfüllung, angenommen. Einziehungskosten, Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers. Weiterbegebung und Prolongation gelte nicht als Erfüllung.
  • Die Zahlungspflicht des Käufers wird nicht berührt durch ein Verlangen nach Minderung, durch den Rückstand weiterer Teile aus dem Kaufvertrag oder durch Gegenforderungen. Jedes Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht gegen unseren Zahlungsanspruch wird ausgeschlossen.
  • Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderung, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zu stehen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt gemäß § 455 BGB. Bei Zahlung mittels Scheck und Wechsel gilt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung. Annahme von Wechseln- die grundsätzlich nur nach Vereinbarung möglich ist- kann nur erfolgen, wenn es sich um rediskontierbare Papiere handelt. Für Wechsel übernehmen wir keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorzeigung und Protesterhebung.
  • Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder geht ein von ihm gegebener Wechsel zu Protest oder stellt er seine Zahlungen ein, so werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort fällig. Ihm von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte, noch nicht bezahlte Ware ist an uns herauszugeben. Darüber hinaus bleiben uns Schadenersatzansprüche vorbehalten.
  • Außergewöhnliche Verfügungen bei unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, wie Sicherheitsübereignungen, Verpfändungen usw. sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmungen zulässig. Der Käufer hat uns Pfändungen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sofort mitzuteilen und alle für die Intervention erforderlichen Unterlagen zu übersenden. Unabhängig davon ist er verpflichtet, sofort als unser Vertreter selbst unsere Rechte bestmöglich zu wahren.
  • Die Anerkennung eines Saldos berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
  • Im Falle eines Vergleichsverfahrens verzichtet der Käufer auf die Rechte aus der § 28 der Vergleichsordnung.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch für Wechselverpflichtungen, ist D-53879 Euskichen.
  • Alle Auslieferungen, auch die gegen Abschluss, werden nur zu unseren, am Auslieferungstag geltenden Preisen uns Bedingungen ausgeführt.



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